Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Präambel

Die Liefer24 GmbH, Chausseestrasse 60b, 10115 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter der HRB 189552B und vertreten durch den Geschäftsführer Ismail Kara besorgt die Beförderung von Paket-, Kurier-; Express- und Postsendungen über ein Logistiksystem. Die Transporte selbst unterliegen den jeweiligen geltenden Vorschriften des deutschen Rechts, soweit im Folgenden nicht abweichende Bestimmungen getroffen werden.



2. Geltung dieser AGB

Von den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von der Liefer24 GmbH schriftlich anerkannt werden.



3. Leistungen und Preise

3.1. In Bezug auf alle durch die Liefer24 GmbH angebotenen Transportleistungen gilt: Befördert werden können grundsätzlich alle Sendungen, die sich zur Beförderung mittels Fahrrad, Motorrad, PKW und anderen Kraftfahrzeugen eignen. Die Beförderung von Personen und Bargeld ist ausgeschlossen. Außerdem ausgeschlossen ist der Transport von Waffen, Drogen oder sonstigen illegalen Waren (insbesondere die Lieferung altersbeschränkter Waren wie Alkohol oder Tabak an Minderjährige). Gefahrengüter oder Gütern, Waren und Stoffen, die gemäß den rechtlichen Vorschriften dem Gefahrgut zuzurechnen sind, müssen vom Auftraggeber zwingend als solche zum Transport angemeldet werden. Unterlässt der Auftraggeber die Anmeldung als Gefahrengüter zum Transport, gilt der generelle Ausschluss vom Transport von Gefahrgütern durch die Liefer24 GmbH. Auf Wunsch können auch Schmuck, Kunst- und Wertgegenstände transportiert werden, allerdings ist für diese Transporte eine Haftung, mit Ausnahme der Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, ausgeschlossen.

3.2. Gegenstand eines Transportauftrages ist die Abholung und Auslieferung des zu befördernden Gutes an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Übergabe an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die an der Empfängeradresse angetroffen werden. Schriftliche Ablieferquittungen, Empfangsbestätigungen o.ä. werden nur auf ausdrücklichen Auftrag beim Empfänger angefordert. Als Auslieferungsnachweis gelten der Ausdruck der Reproduktion der in digitalisierter Form vorliegenden Unterschrift der Empfangsperson sowie ggf. der von ihr unterzeichnete Rollkartenabschnitt.

3.3. Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport bzw. die Lagerung geeigneten Verpackung zu übergeben. Unverpackte Sendungen oder ungeeignet und nicht sachgerecht verpackte Sendungen werden auf Wunsch abgeholt, verpackt und transportiert. Jede für den Transport bestimmte Sendung ist vollständig und deutlich lesbar zu adressieren sowie ggf. als besonders zu behandelnde Sendung kenntlich zu machen.

3.4. Die Übernahme und Ausführung eines Transportauftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestattet. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, Wetter- und Witterungshindernisse, behördliche Verbote und Behinderungen, unvorhersehbare Sperrungen, Streik, außergewöhnliche Verkehrsstaus oder fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, welche den Transportablauf beeinflussen, entbinden die Liefer24 GmbH von jeder Laufzeitzusage. Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, nach den bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisempfehlungen der Liefer24 GmbH. Grundlage der Abrechnung ist die jeweils beauftragte bzw. erbrachte Leistung gemäß aktuell geltender Tarife oder gesonderter Vereinbarungen. Das Beförderungsentgelt ist bei der Abgabe der Bestellung fällig und bargeldlos zu leisten. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt durch die Liefer24 GmbH in Form eines Rechnungsversandes per E-Mail.

3.5. Das Beförderungsentgelt ist sofort und ohne Abzug fällig. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Mahnung nicht, so kann die Liefer24 GmbH für die zweite Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, die zur Betreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens entstehenden Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale gem. BRAGO zu erstatten. Hat der Auftraggeber Einwendungen gegen die aufgestellte Rechnung zu machen, so sind diese innerhalb von vierzehn (14) Tagen, spätestens jedoch nach Erhalt der ersten Mahnung, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.

3.6. Falls der Auftraggeber den Transportauftrag zu einem Zeitpunkt storniert, zu dem sich der Lieferprozess bereits im Vollzug befindet (insbesondere ein Kurier den Auftrag angenommen hat), ist das volle Beförderungsentgelt fällig.



4. Zoll

4.1. Der Auftraggeber hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Auftraggeber, dass alle Erklärungen, Export- und Importinformtionen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass unrichtige und mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware, haben können

4.2. Mit der Übergabe der Sendung an den Kurier wird Liefer24 soweit dies zulässig ist, als Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt. Liefer24 wird als nomineller Empfänger zum Zwecke der Beauftragung eines Zollmaklers zur Abwicklung der Zollformalitäten eingesetzt. Für die Zollabfertigung gelten die Tarifzuschläge gemäß der aktuellen Preisliste von Liefer24.

4.3. Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden oder aufgrund der Nichtvorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Auftraggebers oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfänger gegebenenfalls mit erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung gestellt, wenn dieser sein Recht auf Ablieferung der Sendung geltend macht. Falls der Empfänger seiner Zahlungspflicht nicht sofort nachkommt, haftet der Auftraggeber.



5. HAFTUNG

5.1. Allgemeines

5.1.1. Die Liefer24 GmbH haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung nur, soweit sie

5.1.1.1. durch schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) durch Liefer24 GmbH in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden oder

5.1.1.2. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Liefer24 GmbH zurückzuführen sind.

5.1.2. Haftet die Liefer24 GmbH für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist die Haftung von Auftragnehmer beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Dies sind in der Regel € 1.000,00 (Siehe Ziffer 5.3).

5.1.3. Haftet die Liefer24 GmbH gemäß Ziffer 5.1.2 für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer von Auftragnehmer sind, ist die Haftung von Liefer24 GmbH ebenfalls auf den unter Ziffer 5.1.2. genannten Höchstbetrag begrenzt.

5.1.4. Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet die Liefer24 GmbH nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Geschäftsführern der Liefer24 GmbH zurückzuführen sind.

5.1.5. Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Ziffern gilt auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte der Liefer24 GmbH.

5.1.6. Eine Haftung der Liefer24 GmbH wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer übernommenen Garantie.

5.1.7. Ist ein Schaden auch vom Kunden zu vertreten, hat sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen zu lassen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für eine angemessene Verpackung (siehe Ziffer 5.4) zu sorgen.

5.2. Schadensmeldung: Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger unverzüglich gegenüber der Liefer24 GmbH in Textform anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Annahme des Transportgutes durch den Empfänger in Textform gegenüber der Liefer24 GmbH anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie beispielsweise „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von Schäden oder Fehlmengen. Das Fehlen von Auslieferungsbelegen ist binnen drei Tagen nach Auslieferung schriftlich gegenüber der Liefer24 GmbH geltend zu machen. Werden die in dieser Ziffer 5.2 genannten Fristen nicht eingehalten, entfällt die Haftung durch die Liefer24 GmbH.

5.3. Höchstgrenzen. Die Liefer24 GmbH haftet für jeden Transport bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes in der Zeit von der Übernahme mit einer Ersatzleistung bis zu einem Betrag von € 1.000,- , höchstens jedoch bis zum Wert des beschädigten oder in Verlust geratenen Gutes – jeweils pro Sendung. Der Kunde kann diese Höchstgrenze durch Abschluss einer entsprechenden Transportversicherung auf seine Kosten erhöhen. Die vorstehend beschriebene Ersatzleistung wird nicht gewährt, wenn die Güter durch einen anderen (z.B. Wareninteressenten, den Auftraggeber oder den Empfänger) transportversichert sind. In diesem Auftrag ist der Betrag der gewünschten Versicherungssumme anzugeben. Bei Filmen, DVDs und anderen Datenträgern ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Für Wertgegenstände, Schmuck und Kunstgegenstände muss vor dem Transport und sendungsbezogen eine Zusatzversicherung oder ein gänzlicher Haftungsausschluss zwischen Auftraggeber und der Liefer24 GmbH schriftlich vereinbart werden. Wird bei internationalen Transporten die zugesagte Laufzeit einer oder mehrerer Sendungen nicht eingehalten, so ist die Höhe der Ersatzleistung auf das Einfache des Frachtentgeltes begrenzt. Höhere Gewalt jeglicher Art entbindet die Liefer24 GmbH von jeder Laufzeitzusage.

5.4. Sonderfälle, Verpackung. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die die Mitarbeiter der Liefer24 GmbH, die beauftragten Unternehmen und Kuriere auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnten. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern nicht individuell ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hiervon ausgenommen sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen durch Mitarbeiter der Liefer24 GmbH, die beauftragten Unternehmen und Kuriere. Technische Geräte, Modelle und vergleichbare Güter müssen sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesichert in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt werden.

5.5. Verjährung. Sämtliche Ansprüche gegen die Liefer24 GmbH, beauftragte Unternehmen, Kuriere und Erfüllungsgehilfen der Liefer24 GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruches, spätestens mit der Ablieferung des Gutes, bei Verlust mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Verlustes.

5.6. Im Übrigen gelten die Haftungsbegrenzungen gemäß HGB und ADSp.



6. ALLGEMEINES

6.1. Die Transportaufträge sowie erteilte Dienstleistungsaufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Liefer24 GmbH. Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle aus diesen Verträgen oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen sich ergebenen Rechtsstreitigkeiten wird der ausschließliche Gerichtsstand Berlin vereinbart.

6.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung soll von den Parteien nach den Maßstäben von Treu und Glauben so ersetzt werden, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von unerkannten Regelungslücken.

Stand 01. Januar 2018



Datenschutzerklärung

Wir wissen, dass Ihnen der sorgfältige Umgang mit Ihren persönlichen Informationen wichtig ist. Deshalb schätzen wir Ihr Vertrauen, dass die Liefer24 GmbH gewissenhaft mit diesen Informationen umgeht. Mit dieser Erklärung geben Sie uns Ihr Einverständnis dafür, dass messenger Ihre personenbezogenen Daten zu den hier genannten Zwecken erheben, verarbeiten und nutzen darf. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für die Webseite www.liefer24.de ist die:

Liefer24 GmbH, Chauseestrasse 60 b, 10115 Berlin

Geschäftsführer: Ismail Kara

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 189552B

Umsatzsteueridentifikationsnummer (UstID): DE301857644



Persönliche Daten

Wenn Sie der Firma Liefer24 GmbH über die Webseite eine Nachricht oder Bestellung zukommen lassen, benötigen wir von Ihnen zusätzliche Angaben, nämlich Ihren Namen, die genaue Postadresse, ggf. eine Telefonnummer und eine Email-Adresse. Die Daten werden lediglich für die Abwicklung Ihrer Anfrage, Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Abwicklung der Zahlung (auch für erforderliche Rechnungsprüfungen) genutzt. Wir verwenden Ihre Informationen auch, um mit Ihnen über Bestellungen, Produkte und Dienstleistungen zu kommunizieren sowie unsere Datensätze regelmäßig zu aktualisieren und Ihre Kundenkonten bei uns zu unterhalten und zu pflegen.

Weitergabe an Dritte

Liefer24 GmbH verkauft keine persönlichen Daten der Kunden und überlässt diese Daten nur dann Dritten, wenn es sich um Partnerunternehmen handelt, die an der Leistungserbringung beteiligt sind.



Links

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg (AZ: 312 O 85/98) entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf www.liefer24.de Links zu anderen Seiten im Internet aufgenommen. Für alle diese Links gilt:

Wir erklären hiermit ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf www.liefer24.de und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Website angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Links führen und zwar unabhängig davon, ob es sich um Text- oder Bannerlinks handelt.

© All Rights Reserved Liefer24 GmbH 2019